Umfassend und effektiv

Sicherung der Beschäftigung

Im Schwerbehindertenrecht gibt es drei Instrumente, die wesentlich zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beitragen: 

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 1 SGB IX verpflichtet, aktiv zu werden, wenn Probleme auftreten, die das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten mit Schwerbehinderung gefährden können. Neben der Prävention bei personenbedingten Gründen ist der Arbeitgeber auch bei verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden können, zum Handeln verpflichtet. Dasselbe gilt für die Durchführung von BEM bei krankheitsbedingten Schwierigkeiten von Beschäftigten (§ 167 Absatz 2 SGB IX).

Leistungen des Integrations-/Inklusionsamts

Die Betriebe werden von den Integrations-/Inklusionsämtern bei der Durchführung präventiver Maßnahmen unterstützt. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der bearbeiteten Präventionsfälle in den vergangenen drei Jahren.
 

Entwicklung der Präventionsfälle

Präventionsfälle 202220232024
Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX 3.2593.6064.124
Frauen 1.3341.4801.683
 Betriebsbedingte Gründe155125208
 Frauen714969
 Verhaltensbedingte Gründe293334431
 Frauen99120138
 Personenbedingte Gründe2.6142.9383.216
 Frauen1.0711.2191.345
 Gründe nicht ausgewiesen197209269
 Frauen9392131
BEM* (§ 167 Abs. 2 SGB IX) 9251.0321.156
Frauen 354435464
Prävention ingesamt 4.1844.6385.280
Frauen 1.6881.9152.147

* Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Abgeschlossene Präventionsverfahren 2024 in Prozent

Die Zahl der abgeschlossenen Präventionsverfahren belegt, dass die Maßnahmen zur betrieb­lichen Prävention in der Praxis eingesetzt werden und wirken. Die folgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil der abgeschlossenen Präventionsverfahren nach verschiedenen Gründen.

 Beendigung nach umfangreicher BeratungWeiterbearbeitung als KündigungsfallWeiterbearbeitung als LeistungsfallWeiterleitung an Reha-Träger
Betriebsbedingte Präventionsverfahren573581
Verhaltensbedingte Präventionsverfahren5825124
Personenbedingte Präventionsverfahren6410251
BEM 6412213

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Besonderer Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz fordert, dass ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einem Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu kündigen, zuvor die Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts einholen muss. Dieser besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung führt keinesfalls zur Unkündbarkeit, wie die folgende Tabelle eindrücklich bestätigt.

Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2024

Ergebnis des VerfahrensOrdentliche KündigungAußerordentliche KündigungÄnderungs-kündigungErweiterter Beendigungsschutzalle Verfahren
 Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %
Erhalt des Arbeitsplatzes3.3002.1919482.4135309.1071193.3624.8972.458
Frauen1.3111.9273332.5852679.401843.5591.9952.317
Verlust des Arbeitsplatzes11.2597.4762.8557.268437391664.68914.3237.188
Frauen5.2877.7708556.638134581024.3226.2577.265
Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX*5023331253189155691.949705354
Frauen 2063031007764141502.119360418
Insgesamt15.06110.0003.92810.00058210.00035410.00019.92510.000
Frauen6.80410.0001.28810.00028410.00023610.0008.61210.000

* keine Gleichstellung oder Anerkennung als Mensch mit Schwerbehinderung

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Anträge auf Zustimmung zur Kündigung

Bundesland2022Veränderung zum Vorjahr in %2023Veränderung zum Vorjahr in %2024
Baden-Württemberg1.983-20,842.3998,712.608
davon Frauen705-19,899477,391.017
Bayern2.826-9,453.557144.055
davon Frauen1.131-7,31.41312,531.590
Berlin673-11,18808,18952
davon Frauen282-19,664037,94435
Brandenburg434-8,44616-8,44564
davon Frauen186-8,82272-16,91226
Bremen156-36,33207-8,7189
davon Frauen53-32,9189-3,3786
Hamburg406-16,635491,82559
davon Frauen172-25,86263-7,98242
Hessen1.791-11,472.0705,852.191
davon Frauen664-18,238371,91853
Mecklenburg-Vorpommern354-28,92482-3,73464
davon Frauen171-2418332,24242
Niedersachsen1.111-23,491.4547,861.578
davon Frauen443-24,83632-11,66566
NRW/Rheinland2.532-11,473.304-3,633.184
davon Frauen938-8,041.13110,171.246
NRW/Westfalen-Lippe2.033-5,882.3676,082.511
davon Frauen709-0,98950-2,84923
Rheinland-Pfalz633-28,881014,69929
davon Frauen259-1131011,61346
Saarland147-29,671830,55184
davon Frauen60-29,4165-4,6262
Sachsen752-11,019242,27945
davon Frauen329-16,713689,51403
Sachsen-Anhalt38650,78426-12,68372
davon Frauen17015,65179-17,88147
Schleswig-Holstein425-21,348922,7600
davon Frauen177-22,7119129,32247
Thüringen503-0,4652-9,2592
davon Frauen2191,392840284
Summe17.145-13,1721.3695,1922.477
davon Frauen6.668-12,898.5174,678.915

Quelle: BIH, eigene Quelle

Ordentliche Kündigungen 2024, Kündigungsgründe in Prozent

Gesamt: 16.617    davon Frauen: 6.781

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Ordentliche Kündigungen 2024, Ergebnisse in Prozent

Gesamt: 16.619    davon Frauen: 6.804

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2024, Kündigungsgründe in Prozent

Gesamt: 5.177   davon Frauen: 1.328

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2024, Ergebnisse in Prozent

Gesamt: 3.928  davon Frauen: 1.237

Quelle: BIH, eigene Erhebung