Arbeitsmarktprogramme

Arbeitsmarktprogramme werden von den Integrations- und Inklusionsämtern zur gezielten Förderung der Eingliederung beruflich besonders betroffener Gruppen von Menschen mit Schwerbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt und finanziert. Sie sind zeitlich befristet, regional auf den Bereich des jeweiligen Integrations- und Inklusionsamtes begrenzt und an die jeweiligen Erfordernisse angepasst. Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integrations- und Inklusionsämtern. Die Ausgaben belaufen sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag (siehe Gesamtausgaben).