Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigte mit Schwerbehinderung können auch direkt von den Integrations-/Inklusions­ämtern unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Schwer­behinderung die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen und ihre Wett­bewerbs­fähigkeit am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Integrationsämter fördern Menschen mit Schwerbehinderung durch die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst acht verschiedene Leistungsarten. Die höchsten Beträge entfallen auf den Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die meisten dieser direkten Leistungen steigen seit Jahren an, wie die folgende Tabelle zeigt.

Förderung nach Leistungsarten

 202220232024
Finanzielle Leistungen….Mio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfänger
zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen5,441.8216,261.9588,32.169
davon Frauen 995 990 1.192
zum Erreichen des Arbeitsplatzes3,685994,895945,81681
davon Frauen 231 254 338
zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit0,29570,3650,4566
davon Frauen 17 23 18
zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung0,5820,5760,2872
davon Frauen 24 25 28
zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten4,851.5645,461.6737,011.864
davon Frauen 823 834 946
in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen2,931.0174,11.1443,65772
davon Frauen 482 526 360
zum Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz46,163.73454,443.92458,083.906
davon Frauen 1.743 1.860 1.869
zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38a SGB IX1,583532,243902,12377
davon Frauen 115 136 112
Gesamt65,429.22778,29.82485,79.907
davon Frauen 4.430 4.648 4.863

Quelle: BIH, eigene Erhebung