EAA: Eine Anlaufstelle für alles

Beratung für Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwer­behinderung beschäftigen oder ausbilden möchten

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen rund um das Thema Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie sind bundesweit vertreten, leicht erreichbar und beantworten Fragen rund um berufliche Inklusion. Die EAA stehen Unternehmen als träger­un­ab­hängige Lotsen bei Fragen zur 

  • Ausbildung,
  • Einstellung,
  • Berufsbegleitung und
  • Beschäftigungssicherung 

von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte zur Verfügung. 

Die EAA unterstützen zudem bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Arbeitgeber erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch bestens qualifiziertes Personal. Mehr zur Qualifikation der EAA erfahren Sie auch im BIH-Podcast.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt­fürsorge­stellen e.V. (BIH) hat sich gemeinsam mit Arbeitsmarkt-Akteuren wie der Bundesver­einigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA), der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV) auf enge und vertrauens­volle Zusammenarbeit verstän­digt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwer­behin­derung voran­zutreiben.

Die gemeinsame Erklärung der vorgenannten Institutionen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX können Sie hier im BIH-Portal herunterladen.

Die EAA in Zahlen

Gesamtzahl: 130 EAA-Träger bundesweit
Verteilung: Zwischen 1 und 21 EAA-Träger pro Bundesland
Personal: 173 Vollzeitstellen bundesweit

Betriebskontakte
45.599 Kontakte mit Betrieben, davon 12.760 Erstkontakte
60 Prozent der Kontakte gingen von den EAA aus

Arbeitserfolge für Inklusion
Über 220 Ausbildungsplätze und 1.000 Arbeitsplätze vermittelt
Mehr als 850 Beschäftigungsverhältnisse gesichert