Ein Jahresbericht bietet die Gelegenheit zu etwas, was im Arbeitsleben viel zu schnell in Vergessenheit gerät. Es lohnt sich immer wieder einmal inne zu halten und sich klarzumachen, was geschafft wurde. Gerade in den zurückliegenden Monaten der Pandemie war das einiges, was der folgende Jahresbericht 2020/2021 durch Zahlen, Daten und Fakten belegt.
Das Corona-Pandemie geprägte Jahr stellte alle gesellschaftlichen Bereiche vor große Herausforderungen. So auch die BIH als Baustein in einem sozialen verlässlichen System. Der BIH-Jahresbericht 2019/2020 bündelt Zahlen, Daten und Fakten des Jahres.
Vor genau 100 Jahren wurde ein wichtiger Baustein für unser heutiges Sozialsystem gelegt: Die ersten staatlichen Hauptfürsorgestellen nahmen ihre Arbeit auf. Die Leistungen der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten entnehmen Sie dem BIH-Jahresbericht 2018/2019.
Die Integrationsämter halten mit der sich wandelnden Arbeitswelt Schritt. Das ist nicht immer leicht, aber gerade in den Jahren 2017/2018 wurden eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen. Im BIH-Jahresbericht 2017/2018 werden Ihnen die Leistungen der Integrationsämter und Hauptführsorgestellen in ihrer ganzen Vielfalt näher gebracht.
Die Arbeit der Integrationsämter zeichnet sich durch eine enge Zusammenarbeit mit den Empfängerinnen und Empfängern unserer Leistungen aus. Sowohl für die schwerbehinderten Beschäftigten als auch für ihre Arbeitgeber und die Interessensvertreter ist die BIH ein verlässlicher Ansprechpartner. Zahlen, Daten, Fakten die dies belegen entnehmen Sie dem BIH-Jahresbericht 2016/2017.
Eine inklusive Arbeitswelt – das bedeutet: Alle Menschen mit Behinderung bekommen die Chance, einer beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Ausführliche Informationen zum Jahr 2015 entnehmen Sie dem BIH-Jahresbericht 2015/2016.
Arbeit und berufliche Teilhabe: Darum geht es in dem BIH-Jahresbericht 2014/2015 – um das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Seit 40 Jahren gibt es nun das Schwerbehindertengesetz. Dem BIH-Jahresbericht entnehmen Sie darüber hinaus wichtige Daten, Fakten und Zahlen der Jahre 2013/2014.
Aufgabe der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht des Teils 2 SGB IX ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu unterstützen. Wie gut dies bereits gelingt, entnehmen Sie dem BIH-Jahresbericht 2012/2013.