Leistungen der Inklusions- und Integrations­ämter

Die Leistungen der Inklusions­ und Integrationsämter werden über die Ausgleichs­abgabe finanziert. Die Abgabe ermög­licht einen finan­ziellen Aus­gleich gegen­über den Arbeit­gebern, die ihrer Beschäftigungs­pflicht nach­kommen und denen teilweise zusätz­liche Kosten entstehen. Auf der anderen Seite soll die Ausgleichsabgabe Arbeit­geber, die der gesetzlichen Beschäftigungspflicht von fünf Prozent noch nicht nachkommen, dazu motivieren, Menschen mit Schwer­behinderung zu beschäf­tigen.

Detaillierte Zahlen, weitere Daten und Fakten zu den Leistungen der Inklusions- und Integrations­ämter finden Sie auf separaten Unter­seiten, die sie über die folgenden Links erreichen: