Mehr berufliche Teilhabe.
Mehr Unterstützung.
Mehr Inklusion.

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BIH-Jahresbericht 2021

Die Gesamtausgaben der Integrations-/Inklusionsämter sind 2021 gegenüber dem Vorjahr um knapp 3,5 Prozent zurückgegangen und betrugen 562,52 Mio. Euro. Arbeitgeber erhielten Leistungen in Höhe von 177,87 Millionen Euro, Inklusionsbetriebe weitere 114,98 Millionen Euro.

2021 in Zahlen

  • Einnahmen der Integrations-/Inklusionsämter

    4,83

    Mio. Euro der Gesamtausgaben entfielen auf finanzielle Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen.

  • Begleitende Hilfen

    53 %

    der Betriebsbesuche durch die Integrations- und Inklusionsämter betrafen begleitende Hilfen und andere finanzielle Leistungen.

  • Leistungen an Arbeitgeber

    177,87

    Mio. Euro leisteten die Integrations- und Inklusionsämter an Arbeitgeber zur Investitionskostenförderung und als Lohnkostenzuschüsse.

  • Kündigungen

    15.081

    Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Behinderung wurden von Arbeitgebern gestellt – deutlich weniger als im Vorjahr.

  • Erwerbssituation

    1,1

    Mio. Menschen mit Behinderung hatten eine Beschäftigung, 902.000 Beschäftigte hatten eine Schwerbehinderung, 201.000 Personen waren ihnen gleichgestellt.

Highlight 2021

Die Fotomontage zeigt ein aufgeklapptes Notebook. Darauf ist die Startseite von bih.de zu sehen. Vor dem Notebook sitzt eine Frau. Von ihr sieht man nur die Schulter und den angewinkelten Arm.

Relaunch der BIH-Website

Der gemeinsame Internetauftritt der Integrations- und Inklusionsämter erhielt im Jahr 2021 ein modernes Gesicht unter der neuen und einprägsamen Internetadresse bih.de. Seither ist auch das Fachlexikon der BIH digital verfügbar. 

Nachricht vom Vorstand

Pandemiebedingt standen den Integrations-/Inklusionsämtern im Jahr 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Prozent der eingenommenen Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verzichtete auf die Hälfte der Abführung an den Ausgleichsfonds zur Stützung der Arbeitsentgelte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Finanzentwicklung bei den Integrations-/Inklusionsämtern war insgesamt positiv.

Christoph BeyerVorsitzender des BIH-Vorstands
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Organisation und Aufbau

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung e. V. (BIH) setzt sich ein für die Gestaltung eines inklusiven Arbeitsmarkts und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung beziehungsweise Schwerbehinderung. Sie unterstützt außerdem Menschen, die einen Gesundheitsschaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Die BIH ist ein Zusammenschluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Inklusions- und Integrationsämter sowie der Träger der Sozialen Entschädigung in Deutschland.