Die Leistungen der Inklusions und Integrationsämter werden über die Ausgleichsabgabe finanziert. Die Abgabe ermöglicht einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen und denen teilweise zusätzliche Kosten entstehen. Auf der anderen Seite soll die Ausgleichsabgabe Arbeitgeber, die der gesetzlichen Beschäftigungspflicht von fünf Prozent noch nicht nachkommen, dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen.
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