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Leistungen an Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind ein wichtiges inklusives Arbeits­markt­instrument. Sie beschäf­tigen Menschen mit Schwer­behin­derung, die trotz um­fang­reicher Unter­stützung durch den Integrations­fach­dienst nicht oder noch nicht in der Lage sind, in anderen Betrieben des all­gemeinen Arbeits­marktes Fuß zu fassen. Sie sind positive Beispiele für gelebte soziale Markt­wirt­schaft und einen inklusiven Arbeits­markt.

Inklusionsbetriebe müssen ihre laufenden Kosten durch Umsätze selbst erwirtschaften. Laufende öffentliche Zuschüsse dienen aus­schließ­lich zum Aus­gleich behinderungs­bedingter Nach­teile der Beschäftigten mit besonderer Beein­trächtigung und Schwer­behin­derung.

Betriebe und Beschäftigte

Die Zahl der Inklusionsbetriebe ist seit Jahren in etwa beständig, während die Beschäftigtenzahlen leicht steigen.

Inklusionsbetriebe201920202021
Anerkannte geförderte Inklusionsbetriebe965945978
davon Neugegründetek. A.5222
Anzahl der Beschäftigten29.82029.86629.952
Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung13.55013.59013.340
davon Beschäftigte mit besonderer Beeinträchtigung12.50012.59012.860

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Inklusionsbetriebe nach Bundesländern

IntegrationsamtAlle BetriebeNeue Betriebe im Jahr 2021Anzahl BeschäftigteAnzahl Menschen mit Schwerbe-hinderung (MmSB)Anzahl besonders betroffene MmSB
Baden-Württemberg8904.7691.7981.739
Bayern10123.8811.8521.688
Berlin3801.513689685
Brandenburg300623308250
Bremen110919190
Hamburg80297149133
Hessen5821.995818739
Meck-Pommern180324169151
Niedersachsen7741.369657608
NRW / Rheinland15574.1831.9021.732
NRW / Westfalen-Lippe17114.2802.3902.211
Rheinland Pfalz6722.443986968
Saarland121k.A.105105
Sachsen6532.235882881
Sachsen-Anhalt260k.A.131129
Schleswig Holstein2009480375
Thüringen3201.001418372
Summen9782229.95213.34512.856
davon Frauen   12.6185.4355.040

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Behinderungsarten

Bei den Behinderungsarten dominieren seelische und geistige Behinderungen. Zusammen betragen sie etwas mehr als die Hälfte aller Behinderungsarten.

Quelle: BIH, eigene Erhebung im Sinne von § 215 Abs. 2 SGB IX

Gesamtförderung

Die Integrations-/Inklusionsämter fördern Inklusionsbetriebe in verschiedenen Bereichen. Wie sich der Betrag auf die verschiedenen Förderungsbereiche aufteilt, veranschaulicht die nachstehende Tabelle.
 

Leistungen an Inklusionsbetriebe 2021

LeistungenMio. Euro
Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung10,35
Betriebswirtschaftliche Beratung1,96
Abdeckung eines besonderen Aufwandes i.S. von § 134 SGB IX34,83
Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen i.S. von § 27 SchwbAV67,59
Gesundheitsförderung und Weiterbildung0,25
Insgesamt114,98

Quelle: BIH, eigene Erhebung