Arbeitsmarktprogramme werden von den Integrations-/Inklusionsämtern zur gezielten Förderung der Eingliederung beruflich besonders betroffener Gruppen von Menschen mit Schwerbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt und finanziert. Sie sind zeitlich befristet, regional auf den Bereich des jeweiligen Integrations-/Inklusionsamtes begrenzt und an die jeweiligen Erfordernisse angepasst. Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integrations-/Inklusionsämtern. Die Ausgaben belaufen sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag (siehe Gesamtausgaben).