Leistungen an Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Auch deren Arbeitgeber können sich bei allen Fragen rund um die Eingliederung und Beschäftigung dieser Zielgruppe an die IFD wenden. Die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste, die bei Dritten, zumeist freien Trägern angesiedelt sind, liegt seit 2005 bei den Integrations-/Inklusionsämtern. Die erfolgreiche Arbeit der IFD belegen die folgenden Tabellen und Grafiken.

Unterstützte Personen

  • Unterstützte Personen

    -5.660

    Die Zahl der von den IFD unterstützten Menschen mit Schwerbehin­derung und Gleichgestellte ist im Jahr 2021 um 5.660 Personen auf 53.940 gesunken.

  • Beschäftigungs­verhältnisse

    62 %

    Knapp zwei Drittel der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.

  • Klienten aus WfbM

    1.175

    Die Zahl der Klienten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist um 15 Personen gestiegen.

  • Klienten aus Schulen

    14.393

    Die Zahl der Klienten aus Schulen ist gegenüber dem Vorjahr um 693 begleitete Schülerinnen und Schüler gestiegen.

  • Arbeitslosigkeit

    4.715

    der von den IFD unterstützten Personen waren arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend.

IFD-Struktur

Integrationsfachdienste (IFD)201920202021
Anzahl der IFD192213213
Anzahl Fachberaterstellen1.2671.2371.289
Anzahl Fachkräfte (Personen)1.8001.7501.731

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Behinderungsarten der unterstützten Personen

Die Zusammensetzung der Klienten der Integrationsfachdienste nach Arten der Beeinträchtigung entspricht weitgehend den gesetzlichen Zielgruppen (§ 192 SGB IX). Demnach sollen vor allem seelisch und geistig beeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigung zur Sicherung ihrer Teilhabe oder zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes – insbesondere beim Übergang aus Schulen und Werkstätten – durch die Integrationsfachdienste unterstützt werden. Das nachstehende Diagramm zeigt die tatsächliche Verteilung.

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Woher die Aufträge kommen

Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste blieben auch im Jahr 2023 weiterhin die Integrations-/Inklusionsämter.

Auftraggeber201920202021
Integrations-/Inklusionsämter58.82057.11050.319
Rehabilitationsträger2.5583.5392.609
Sonstige7002.0001.012

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Sicherung von Arbeitsplätzen

Die hohe und über viele Jahre gewachsene Arbeitsmarktpräsenz der Integrationsfachdienste trägt dazu bei, dass die IFD als kompetentes und neutrales Unterstützungsangebot auch von den Arbeitgebern allgemein akzeptiert und genutzt werden. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse liegt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau.

Arbeitsplatzsicherung202120222023
Anzahl der abgeschlossenen Sicherungsaufträge17.64216.34116.891
Erhaltene Arbeitsverhältnisse14.24313.46913.886
Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse in %818586

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Kosten und Finanzierung der Integrationsfachdienste

  • Gesamtkosten in Mio. Euro

    102

    Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste sind gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Mio. Euro gesunken.

  • Finanzierung in Mio. Euro

    99

    Mio. Euro trugen die Integrations- und Inklusionsämter zur Finanzierung des IFD bei.

  • Durchschnittliche Fallkosten (Euro)

    1.888

    Die Fallkosten pro Person sind gegenüber dem Vorjahr um 648 Euro ge­stiegen.