Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigte mit Schwerbehinderung können auch direkt von den Integrations-/Inklusions­ämtern unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Schwer­behinderung die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen und ihre Wett­bewerbs­fähigkeit am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Integrationsämter fördern Menschen mit Schwerbehinderung durch die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst acht verschiedene Leistungsarten. Die höchsten Beträge entfallen auf den Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die meisten dieser direkten Leistungen steigen seit Jahren an, wie die folgende Tabelle zeigt.

Förderung nach Leistungsarten

 201920202021
Finanzielle Leistungen….Mio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfänger
zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen5,371.8495,421.8104,831.911
davon Frauen 908 929 980
zum Erreichen des Arbeitsplatzes4,359094,256934,39637
davon Frauen 420 335 291
zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit0,461120,52780,3467
davon Frauen 34 24 16
zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung0,471300,32950,3103
davon Frauen 58 41 37
zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten5,042.1673,881.8634,351.241
davon Frauen 1.131 980 635
in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen2,251.1492,139642,65916
davon Frauen 543 482 434
zum Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz38,143.93838,833.57740,223.523
davon Frauen 1.895 1.745 1.675
zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38a SGB IX1,323881,243381,42418
davon Frauen 113 99 137
Gesamt57,410.64256,599.41858,498.816
davon Frauen 5.102 4.635 4.205

Quelle: BIH, eigene Erhebung