Arbeitsplätze schaffen und sichern

Eine zentrale Aufgabe der Inklusions- und Integrationsämter ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dazu dient die Förderung der Arbeitgeber. Einen Überblick über die Ausgaben an Arbeitgeber bietet die folgende Tabelle.

Leistungen an Arbeitgeber ohne Inklusionsbetriebe

Leistungsart201920202021
 Mio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlen
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen12,531.71610,541.4698,451.221
davon Frauen 438 384 313
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeit- und Ausbildungsplätzen26,578.39927,538.23419,966.661
davon Frauen 3.733 3.482 3.184
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen177,9545.311173,5141.584148,4739.224
davon Frauen 18.579 17.187 16.026
Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung0,924250,874190,92454
davon Frauen 140 147 155
Betriebliches Eingliederungsmanagement0,06X0,08X0,06X
Insgesamt218,0355.851212,5351.706177,8747.560
davon Frauen 22.890 21.200 19.678

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Über die direkten Leistungen der Inklusions- und Integrationsämter an Arbeitgeber hinaus, gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die sich auf den Arbeitsmarkt und die Betriebe auswirken. Die Tabelle „Gesamtausgaben“ bündelt diese Leistungen.

Lohnkostenzuschüsse: Meist genutztes Förderinstrument

Mit den Leistungen an Arbeitgeber, die den größten Anteil der Gesamtausgaben ausmachen, werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen in Form von laufenden Lohnkostenzuschüssen haben sich in der Praxis zu dem am meisten genutzten Förderinstrument entwickelt. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Anteile der verschiedenen Leistungen.

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen überwiegen

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

In absoluten Zahlen sieht die Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für die vergangenen drei Jahre wie folgt aus.

Leistungen in Mio. Euro201920202021
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen177,95173,51148,47

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Berufsausbildung fördern

Seit 2004 werden Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung von den Inklusions- und Integrationsämtern mit Prämien und Zuschüssen besonders gefördert. Dieses Förderinstrument wird trotz leichter Steigerung weiterhin nur zögerlich in Anspruch genommen – siehe Tabelle oben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeits­unfähig sind, ein Betrieb­liches Eingliederungs­management (BEM) durchzuführen. BEM-Prämien der Inklusions- und Integrations­ämter sollen Arbeit­geber dazu motivieren, geregelte Prozesse für ein Betrieb­liches Eingliederungs­manage­ment ein­zu­führen (siehe auch Förderung und Sicherung der Beschäftigung).