Die Inklusions- und Integrationsämter in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu gehören folgende Aspekte:
Finanziert wird das Leistungsangebot der Inklusions und Integrationsämter aus der Ausgleichsabgabe.
Zusätzlich zu ihrem umfänglichen Vor-Ort-Schulungsprogramm startete die BIH im Jahr 2021 mit dem ersten E-Learning-Projekt. Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales begann die Konzeption der digitalen BIH-Akademie mit barrierearmen Live-Online-Kursen. Statt der klassischen Wortvorträge bieten die Online-Grundkurse für Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Einspielfilme mit realen Schauspielerinnen und Schauspielern, die das Lernmaterial kurzweilig aufbereiten. Vor allem aber ermöglichen es die Online-Kurse von jedem Ort aus an den Schulungen teilzunehmen.

In Deutschland gibt es ein flächen- und bedarfsdeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. Eine Aufbereitung der Zahlen rund um Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter an Integrationsfachdienste finden Sie im Abschnitt „Leistungen an Integrationsfachdienste”.
Das im Sommer 2021 verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz (§ 185a SGB IX) beinhaltet eine Neuerung, die die Arbeit der Integrations- und Inklusionsämter wesentlich beeinflusst: die Aufgabe, in Deutschland flächendeckend und trägerübergreifend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten und zu betreiben.
Die neue Aufgabe verpflichtet die Integrationsämter, Arbeitgeber im Rahmen der Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ab 2022 zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 waren die Integrations- und Inklusionsämter unter Hochdruck damit beschäftigt, Träger unter Vertrag zu nehmen und die EAA bundesweit einzurichten.
Vor dem Hintergrund der Novellierung des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) ist die BIH-Empfehlung zu den Gebärdensprachdolmetscherleistungen überarbeitet worden.
Erstmalig haben auch Fördermöglichkeiten und -regelungen zu digitalen Dolmetsch-Angeboten Eingang gefunden.
Weiterhin wurde die BIH-Empfehlung zu förderfähigen Beschäftigungsverhältnissen überarbeitet.
Das bundesweit zum 1. Januar 2019 eingeführte Qualitätsmanagementsystem der Integrationsfachdienste KASSYS 4.0 wurde im Jahr 2021 aktualisiert und wird kontinuierlich entsprechend den Anforderungen aus der Praxis weiterentwickelt. In einem Übergangszeitraum von drei Jahren ergänzt jedes Bundesland seine landesspezifischen Anforderungen.