Schwerpunkte der Arbeit

Leistungen der Inklusions- und Integrations­ämter 2021

Die Inklusions- und Integrationsämter in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten für die beruf­liche Teilhabe von Menschen mit Schwer­behin­derung auf dem all­gemeinen Arbeits­markt. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Arbeitsplätze sichern, wenn im Berufsleben eine schwere Behinderung auftritt.
  • Die individuelle berufliche Entwicklung unterstützen.
  • Den beruflichen Wiedereinstieg nach einer längeren Erkrankung fördern.
  • Für junge Menschen mit Behinderung neue Zugänge zu Ausbildung und Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen – als Alternative zu Tätigkeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM).
  • Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM tätig sind, den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Finanziert wird das Leistungsangebot der Inklusions­ und Integrationsämter aus der Ausgleichs­abgabe.

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BIH-Akademie

Zusätzlich zu ihrem umfänglichen Vor-Ort-Schulungsprogramm startete die BIH im Jahr 2021 mit dem ersten E-Learning-Projekt. Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales begann die Konzeption der digitalen BIH-Akademie mit barrierearmen Live-Online-Kursen. Statt der klassischen Wortvorträge bieten die Online-Grundkurse für Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Einspielfilme mit realen Schauspielerinnen und Schauspielern, die das Lernmaterial kurzweilig aufbereiten. Vor allem aber ermöglichen es die Online-Kurse von jedem Ort aus an den Schulungen teilzunehmen.

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Integrationsfachdienste

In Deutschland gibt es ein flächen- und bedarfsdeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. Eine Aufbereitung der Zahlen rund um Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter an Integrationsfachdienste finden Sie im Abschnitt „Leistungen an Integrationsfachdienste”.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Das im Sommer 2021 verabschiedete Teilhabe­stärkungs­gesetz (§ 185a SGB IX) bein­haltet eine Neuerung, die die Arbeit der Integrations- und Inklusions­ämter wesentl­ich beein­flusst: die Aufgabe, in Deutsch­land flächendeckend und träger­über­greifend Einheitliche Ansprech­stellen für Arbeitgeber ein­zurichten und zu betreiben. 

Die neue Aufgabe verpflichtet die Integrations­ämter, Arbeitgeber im Rahmen der Leis­tungen der Be­gleiten­den Hilfe im Arbeits­leben ab 2022 zu informieren, zu beraten und zu unter­stützen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 waren die Integrations- und Inklusions­ämter unter Hochdruck damit beschäftigt, Träger unter Vertrag zu nehmen und die EAA bundesweit einzurichten.

BIH-Empfehlungen

Vor dem Hintergrund der Novellierung des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) ist die BIH-Empfehlung zu den Gebärdensprachdolmetscherleistungen überarbeitet worden.
Erstmalig haben auch Fördermöglichkeiten und -regelungen zu digitalen Dolmetsch-Angeboten Eingang gefunden. 

Weiterhin wurde die BIH-Empfehlung zu förderfähigen Beschäftigungsverhältnissen überarbeitet.

IFD-Qualitätsmanagementsystem KASSYS

Das bundesweit zum 1. Januar 2019 eingeführte Qualitätsmanagementsystem der Integrationsfachdienste KASSYS 4.0 wurde im Jahr 2021 aktualisiert und wird kontinuierlich entsprechend den Anforderungen aus der Praxis weiterentwickelt. In einem Übergangszeitraum von drei Jahren ergänzt jedes Bundesland seine landesspezifischen Anforderungen.