Umfassend und effektiv

Sicherung der Beschäftigung

Im Schwerbehindertenrecht gibt es drei Instrumente, die wesentlich zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beitragen: 

  • Präventionspflichten der Arbeitgeber
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Besonderer Kündigungsschutz

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 1 SGB IX verpflichtet, aktiv zu werden, wenn Probleme auftreten, die das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten mit Schwerbehinderung gefährden können. Neben der Prävention bei personenbedingten Gründen ist der Arbeitgeber auch bei verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden können, zum Handeln verpflichtet. Dasselbe gilt für die Durchführung von BEM bei krankheitsbedingten Schwierigkeiten von Beschäftigten (§ 167 Absatz 2 SGB IX).

Leistungen des Integrations-/Inklusionsamts

Die Betriebe werden von den Integrations-/Inklusionsämtern bei der Durchführung präventiver Maßnahmen unterstützt. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der bearbeiteten Präventionsfälle in den vergangenen drei Jahren.
 

Entwicklung der Präventionsfälle

Präventionsfälledavon202020212022
Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX 4.2423.3463.259
 Frauen1.6681.3421.334
 Betriebsbedingte Gründe450235155
 Frauen16110271
 Verhaltensbedingte Gründe322247293
 Frauen1127699
 Personenbedingte Gründe3.2382.6182.614
 Frauen1.3051.0651.071
 Gründe nicht ausgewiesen232246197
 Frauen909993
BEM* (§ 167 Abs. 2 SGB IX) 910883925
 Frauen371359354
Prävention ingesamt 5.1524.2294.184
 Frauen2.0391.7011.688

* Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Abgeschlossene Präventionsverfahren 2022 in Prozent

Die Zahl der abgeschlossenen Präventionsverfahren belegt, dass die Maßnahmen zur betrieblichen Prävention in der Praxis eingesetzt werden und wirken. Die folgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil der abgeschlossenen Präventionsverfahren nach verschiedenen Gründen.

VerfahrenBeendigung nach umfangreicher Beratung in %Weiterbearbeitung als Kündigungsfall in %Weiterbearbeitung als Leistungsfall in %Weiterleitung an Reha-Träger in %
Betriebsbedingte Präventionsverfahren50,5719,5428,161,72
Verhaltensbedingte Präventionsverfahren62,625,599,841,97
Personenbedingte Präventionsverfahren66,8110,5419,942,7
BEM 65,8712,6418,822,67

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Besonderer Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz fordert, dass ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einem Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu kündigen, zuvor die Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts einholen muss. Dieser besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung führt keinesfalls zur Unkündbarkeit, wie die folgende Tabelle eindrücklich bestätigt.

Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2022

 Ordentliche KündigungAußerordentliche KündigungÄnderungskündigungErweiterter Beendigungsschutzalle Verfahren
 Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %
Erhalt des Arbeitsplatzes2.52419,8173723,0248958,4910130,423.85122,51
davon Frauen95519,0729627,4321065,636732,521.52823,1
Verlust des Arbeitsplatzes9.85177,332.36673,9131737,9218154,5212.71574,32
davon Frauen3.89677,7874268,779128,4410751,944.83673,12
Kein KüSchutz nach dem SGB IX*3642,86983,06303,595015,065423,17
davon Frauen1583,15413,8195,943215,532503,78
insgesamt12.7391003.20110083610033210017.108100
davon Frauen5.0091001.0791003201002061006.614100

* keine Gleichstellung oder Anerkennung als Mensch mit Schwerbehinderung

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Anträge auf Zustimmung zur Kündigung

Bundesland2020Veränderung zum Vorjahr (%)2021Veränderung zum Vorjahr (%)2022
Baden-Württemberg2.89610,572.505-20,841.983
davon Frauen1.0262,88880-19,89705
Bayern4.1133,823.121-9,452.826
davon Frauen1.586-4,191.220-7,31.131
Berlin967-12,86757-11,1673
davon Frauen436-15,7351-19,66282
Brandenburg5379,84474-8,44434
davon Frauen2409,36204-8,82186
Bremen2650245-36,33156
davon Frauen100-14,179-32,9153
Hamburg5900,37487-16,63406
davon Frauen2914,49232-25,86172
Hessen2.54010,342.023-11,471.791
davon Frauen1.05614,62812-18,23664
Mecklenburg-Vorpommern415-15,62498-28,92354
davon Frauen176-20,63225-24171
Niedersachsen1.562-0,971.372-23,491.111
davon Frauen578-0,71553-24,83443
NRW/Rheinland3.47912,512.860-11,472.532
davon Frauen1.33791.020-8,04938
NRW/Westfalen-Lippe2.92212,062.160-5,882.033
davon Frauen9598,24716-0,98709
Rheinland-Pfalz9379,68889-28,8633
davon Frauen346-3,08291-11259
Saarland21519,26209-29,67147
davon Frauen691,3785-29,4160
Sachsen1.01211,3845-11,01752
davon Frauen4634,68395-16,71329
Sachsen-Anhalt480-15,7125650,78386
davon Frauen228-10,5614715,65170
Schleswig-Holstein5801,47540-21,3425
davon Frauen279-1,96229-22,71177
Thüringen7022,2505-0,4503
davon Frauen30212,452161,39219
Summe24.2126,6519.746-13,1717.145
davon Frauen9.4722,797.655-12,896.668

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Ordentliche Kündigungen 2022, Kündigungsgründe

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Ordentliche Kündigungen 2022, Ergebnisse

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2022, Kündigungsgründe

Gesamt: 4.321   davon Frauen: 1.141

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2022, Ergebnisse

Gesamt: 3.201  davon Frauen: 1.079

Quelle: BIH, eigene Erhebung