Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigte mit Schwerbehinderung können auch direkt von den Integrations-/Inklusions­ämtern unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Schwer­behinderung die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Integrationsämter fördern Menschen mit Schwerbehinderung durch die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst acht verschiedene Leistungsarten. Die höchsten Beträge entfallen auf den Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die meisten dieser direkten Leistungen steigen seit Jahren an, wie die folgende Tabelle zeigt.

Förderung nach Leistungsarten

 202020212022
Finanzielle Leistungen …Mio. EuroAnzahl der Leistungs-empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs-empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs-empfänger
zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen5,421.8104,831.9115,441.821
davon Frauen 929 980 995
zum Erreichen des Arbeitsplatzes4,256934,396373,68599
davon Frauen 335 291 231
zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit0,52780,34670,2957
davon Frauen 24 16 17
zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung0,32950,31030,582
davon Frauen 41 37 24
zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten3,881.8634,351.2414,851.564
davon Frauen 980 635 823
in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen2,139642,659162,931.017
davon Frauen 482 434 482
zum Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz38,833.57740,223.52346,163.734
davon Frauen 1.745 1.675 1.743
zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38a SGB IX1,243381,424181,58353
davon Frauen 99 137 115
Gesamt56,599.41858,498.81665,429.227
davon Frauen 4.635 4.205 4.430

Quelle: BIH, eigene Erhebung