pandemiebedingt waren die Ausgaben der Integrations-/Inklusionsämter für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Jahr 2021 zurückgegangen. Aber schon 2022 zeigte die Tendenz nach oben: Mehr Mittel als im Vorjahr flossen in die Schaffung und behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Fast 13 Millionen Euro mehr an Leistungen gingen an Arbeitgeber.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz waren die Integrations-/Inklusionsämter beauftragt, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten. Zum 1. Januar 2022 haben die ersten Ansprechstellen ihre Arbeit aufgenommen. Als Lotsen bieten die EAA Arbeitgebern Hilfe in allen Fragen rund um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Ihre Integration in die Arbeitswelt zu ermöglichen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung zu unterstützen, ist das Ziel der beteiligten Anlaufstellen.
In diesem Jahr stand auch wieder die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Die Vertrauensperson im Betrieb ist eine wichtige Anlaufstelle für die Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Beschäftigte mit Behinderung. Sie ist mit Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechten ausgestattet und vertritt die Interessen der Menschen mit Schwerbehinderung im Unternehmen. Sie fördert zudem die Eingliederung dieser Menschen und steht ihnen beratend zu Seite. Die Integrations-/Inklusionsämter unterstützen die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung mit persönlicher Beratung und zahlreichen Medien.
Die BIH und ihre Mitglieder haben in ihren Aufgabenbereichen viel zu bieten.
Ich freue mich, Ihnen die Leistungen mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten vorstellen zu können.
CHRISTOPH BEYER
Vorsitzender des BIH-Vorstands
