Institutionelle Förderung

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben die Aufgabe, Menschen mit wesentlicher Behinderung, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gerecht werden, so zu beschäftigen und zu qualifizieren, dass ihnen der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist eine Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention und der dort formulierten Inklusion (vgl. Artikel 27 UN-BRK).

Bei dieser Aufgabe werden die Werkstätten von den Integrations-/Inklusionsämtern mit ihren Fördermöglichkeiten unterstützt. Doch nicht für alle Menschen mit wesentlicher Behinderung ist dieses Ziel realistisch. Viele von ihnen sind so stark eingeschränkt, dass die WfbM für sie der richtige Ort für die Teilhabe am Arbeitsleben ist.

 202020212022
 Mio. Eurogeförderte EinrichtungenMio. Eurogeförderte EinrichtungenMio. Eurogeförderte Einrichtungen
Einrichtungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1-3 SchwbAV000,15210,1521
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (inkl. Förderung von Blindenwerkstätten)17,5411017,8112014,8498
Wohnstätten für Menschen mit Behinderung11,534915,33587,2352
Leistungen für den laufenden Betrieb1,64317,891513,1662
Gesamtausgaben30,7219041,1935025,39233

Die institutionelle Förderung der Integrations-/Inklusionsämter wurde aus dem Gesetz gestrichen. Dies erklärt den starken Rückgang der Leistungen im Jahr 2022. Hierbei handelte es sich lediglich um auslaufende Förderungen und vorherige Bewilligungen. 

Quelle: BIH, eigene Erhebung