Die Integrations-/Inklusionsämter in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu gehören folgende Aspekte:
Finanziert wird das Leistungsangebot der Integrations-/Inklusionsämter aus der Ausgleichsabgabe. Das bundesweite Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe beläuft sich auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in Euro.
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Das im Sommer 2021 verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz beinhaltete eine Neuerung, die die Arbeit der Integrationsämter wesentlich beeinflusst: die Aufgabe, in Deutschland flächendeckend und trägerübergreifend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) einzurichten und zu betreiben.
Die neue Aufgabe verpflichtet die Integrationsämter, Arbeitgeber im Rahmen der Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Diese gesetzliche Aufgabe wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Der Bund reduziert dafür dauerhaft die Abführung der Ausgleichsabgabe von 20 auf 18 Prozent.
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In Deutschland gibt es ein flächen- und bedarfsdeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. Eine Aufbereitung der Zahlen rund um Leistungen der Integrationsfachdienste finden Sie im Abschnitt „Leistungen an Integrationsfachdienste”.
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Im Jahr 2022 standen die turnusmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an. Die BIH unterstützte die Arbeit der Wahlvorstände mit einer speziell dafür eingerichteten Themenseite mit Informationen und Materialien zur SBV-Wahl: von Dokumentvorlagen für Wahlformulare über einen Erklärfilm und Flyer in siebzehn verschiedenen Sprachen bis hin zu direkt einsetzbaren Wahlplakaten.
Für die frischgebackenen Vertrauenspersonen, aber auch für altbewährte, wurden nach der Wahl Seminare über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV angeboten. Weitere Unterstützung bietet die im Jahr 2022 erstellte Themenseite „SBV-Start“.