Einnahmen

Die Einnahmen der Integrations-/Inklusionsämter sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dennoch geht die Prognose für die kommenden Jahre von einem allmählich sinkenden Aufkommen an Ausgleichsabgabe bei wachsendem Bedarf an Unterstützungsleistungen aus. Aufgrund des demografischen Wandels rücken weniger junge Beschäftigte nach, als ältere in Rente gehen. Zudem werden älter werdende Belegschaften mit einem höheren Anteil an Menschen mit Schwerbehinderung erwartet.

Finanzielle Basis

Die Integrations-/Inklusionsämter führen 18 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab. Den Integrationsämtern verbleiben 82 Prozent des Gesamtaufkommens an Ausgleichsabgabe. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des Aufkommens an Ausgleichsabgabe in den vergangenen drei Jahren.

Aufkommen der Ausgleichsabgabe

Integrations-/Inklusionsämter (InAs)2020 2021 2022
 Mio. Euro%Mio. Euro%Mio. Euro
Baden-Württemberg103,57 108,75 125,8
Bayern122,76 122,31 142,71
Berlin44,11 49,02 57,46
Brandenburg15,36 15,19 17,84
Bremen8,64 8,24 8,78
Hamburg32,68 33,35 37,26
Hessen57,73 55,69 68,02
Mecklenburg-Vorpommern6,87 7,01 7,81
Niedersachsen59,78 59,53 69,53
Nordrhein-Westfalen, Rheinland88,16 88,29 97,94
Nordrhein-Westfalen, Westfalen-Lippe55,45 56,23 66,48
Rheinland-Pfalz24,59 25,65 30,07
Saarland5,74 6,01 6,72
Sachsen27,18 27,17 28,1
Sachsen-Anhalt16,46 17,16 20,1
Schleswig-Holstein17,38 16,74 18,55
Thüringen10,97 10,87 12,94
Insgesamt697,43(+1,40)707,22(+15,40)816,1
Bei den InAs verbleibende Mittel*627,33 624,9 668,7

*) Für 2020 und 2021 nach Abführung von 20 Prozent an den Ausgleichs­fonds (vgl. 4. und 5. Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichs­abgabe­verordnung)
In 2022 nach Abführung von 18 Prozent an den Ausgleichs­fonds (vgl. § 185a SGB IX in Verbindung mit § 14 Schwerbehinderten-Ausgleichs­abgabe­verordnung)

Quelle: BIH, eigene Erhebung