Arbeitsplätze schaffen und sichern

Eine zentrale Aufgabe der Integrations-/Inklusionsämter ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dazu dient die Förderung der Arbeitgeber. Einen Überblick über die Ausgaben an Arbeitgeber bietet die folgende Tabelle.

Leistungen an Arbeitgeber ohne Inklusionsbetriebe

Art der Leistungen202020212022
 Mio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlen
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen10,541.4698,451.2219,181.160
davon Frauen 384 313 327
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen27,538.23419,966.66121,46.327
davon Frauen 3.482 3.184 2.899
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen173,5141.584148,4739.224159,0526.472
davon Frauen 17.187 16.026 9.398
Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung0,874190,924540,99436
davon Frauen 147 155 156
BEM-Prämien0,08X0,06X0,03X
davon Frauen X X X
insgesamt212,5351.706177,8747.560190,6634.395
davon Frauen 21.200 19.678 12.780

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Über die direkten Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter an Arbeitgeber hinaus, gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die sich auf den Arbeitsmarkt und die Betriebe auswirken. Die Tabelle „Gesamtausgaben“ bündelt diese Leistungen.

Zudem finanzieren die Integrations- und Inklusionsämter die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Lohnkostenzuschüsse: Meist genutztes Förderinstrument

Mit den Leistungen an Arbeitgeber, die den größten Anteil der Gesamtausgaben ausmachen, werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen in Form von laufenden Lohnkostenzuschüssen haben sich in der Praxis zu dem am meisten genutzten Förderinstrument entwickelt. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Anteile der verschiedenen Leistungen.

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen überwiegen

Aufgrund der Coronajahre sind die Ausgaben leicht rückläufig.

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

In absoluten Zahlen sieht die Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für die vergangenen drei Jahre wie folgt aus.

Leistungen in Mio. Euro202020212022
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen173,51148,47159,05

Aufgrund der Coronajahre sind die Ausgaben leicht rückläufig.

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Berufsausbildung fördern

Seit 2004 werden Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung von den Integrations-/Inklusions­ämtern mit Prämien und Zuschüssen besonders gefördert. Dieses Förderinstrument wird trotz leichter Steigerung weiterhin nur zögerlich in Anspruch genommen – siehe Tabelle oben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeits­unfähig sind, ein Betrieb­liches Eingliederungs­management (BEM) durchzuführen. BEM-Prämien der Integrations-/Inklusions­ämter sollen Arbeitgeber dazu motivieren, geregelte Prozesse für ein Betrieb­liches Eingliederungs­manage­ment ein­zu­führen (siehe auch Förderung und Sicherung der Beschäftigung).