Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen rund um das Thema Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie sind bundesweit vertreten, leicht erreichbar und beantworten Fragen rund um berufliche Inklusion. Die EAA stehen Unternehmen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur
von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte zur Verfügung.
Die EAA unterstützen zudem bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Arbeitgeber erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch bestens qualifiziertes Personal. Mehr zur Qualifikation der EAA erfahren Sie auch im BIH-Podcast.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V. (BIH) hat sich gemeinsam mit Arbeitsmarkt-Akteuren wie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit verständigt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung voranzutreiben.
Die gemeinsame Erklärung der vorgenannten Institutionen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nah § 185a SGB IX können Sie hier im BIH-Portal herunterladen.