EAA: Eine Anlaufstelle für alles

Beratung für Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwer­behinderung beschäftigen oder ausbilden möchten

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen rund um das Thema Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie sind bundesweit vertreten, leicht erreichbar und beantworten Fragen rund um berufliche Inklusion. Die EAA stehen Unternehmen als träger­un­ab­hängige Lotsen bei Fragen zur 

  • Ausbildung,
  • Einstellung,
  • Berufsbegleitung und
  • Beschäftigungssicherung 

von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte zur Verfügung. 

Die EAA unterstützen zudem bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Arbeitgeber erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch bestens qualifiziertes Personal. Mehr zur Qualifikation der EAA erfahren Sie auch im BIH-Podcast.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt­fürsorge­stellen e.V. (BIH) hat sich gemeinsam mit Arbeitsmarkt-Akteuren wie der Bundesver­einigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA), der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV) auf enge und vertrauens­volle Zusammenarbeit verstän­digt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwer­behin­derung voran­zutreiben.

Die gemeinsame Erklärung der vorgenannten Institutionen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nah § 185a SGB IX können Sie hier im BIH-Portal herunterladen.

Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) in Zahlen

  • EAA-Träger

    96

    Im Jahr 2022, dem ersten Jahr ihres Bestehens, gab es bundesweit 96 EAA-Träger.

  • Personal

    118

    Vollzeitstellen sind in den EAA geschaffen worden.

  • Betriebskontakte

    4.882

    Die EAA hatten knapp 5.000 Kontakte zu Betrieben.

  • Kontaktaufnahme

    29

    Prozent der Kontakte gingen von den EAA aus.