Ausgaben

Gesamtausgaben

Die Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für die Teilhabe von Menschen mit Schwer­behinderung am Arbeits­leben eingesetzt. Ihre Ver­wendung ist geset­zlich fest­gelegt. Ent­sprechend der Ein­nahmen belaufen sich die Aus­gaben der Integrations-/Inklusionsämter auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.

Entwicklung der Ausgaben der Integrations/Inklusionsämter in Mio. Euro

Art der Ausgaben202020212022
Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung42,0842,451,75
Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung (inklusive Arbeitsassistenz)56,5958,4965,42
Leistungen an Arbeitgeber (ohne Leistungen an Inklusionsbetriebe)212,53177,87190,66
Leistungen an Inklusionsbetriebe118,34114,98102,85
Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste100,07104,28108,28
Institionelle Förderung30,7241,1925,39
Schulung und Öffentlichkeitsarbeit5,685,466,52
Modell- und Forschungsvorhaben13,4812,3812,17
Sonstige Leistungen35,164,01
Trägerübergreifendes persönliches Budget0,230,320,58
Insgesamt582,71562,52567,64
  (-3,47%)(-0,9%)

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die Leistungen der Begleitenden Hilfe dienen der Prävention und damit der Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Die Integrations-/Inklusions­ämter bieten in jedem Fall indivi­duelle Beratung aus einer Hand sowie finanzielle und personelle Leistungen an. Es handelt sich dabei um finan­zielle Leis­tungen an Menschen mit Schwer­behin­derung, ihre Arbeit­geber und an Inklusions­betriebe sowie um die Finan­zierung der not­wen­digen Unter­stützung von Menschen mit Schwer­behin­derung und ihrer Arbeit­geber durch Integrations­fach­dienste. Die folgende Tabelle listet die Aus­gaben im Einzelnen auf.

Ausgaben der Integrations-/Inklusionsämter 2022 nach Art der Leistungen in Mio. Euro

IntegrationsämterInvestitionskostenförderung und Lohnkosten-zuschüsse (ohne Inklusionsbetriebe)Investitionskostenförderung und Lohnkosten-zuschüsse (Inklusionsbetriebe)ArbeitsmarktprogrammeLeistungen an Menschen mit SchwerbehinderungLeistungen an freie Träger zur psychosozialen Betreuung inklusive Förderung von IFD*Institutionelle FörderungSchulung und ÖffentlichkeitsarbeitForschungs- und ModellvorhabenSonstige LeistungenTrägerübergreifendes persönliches BudgetAusgaben insgesamt
Baden-Württemberg19,0914,0717,293,5516,9710,180,330,230,010,0381,75
Bayern43,2414,771,056,210,8319,560,610,0700,0596,39
Berlin6,056,091,66,533,421,440,20,190025,52
Brandenburg5,162,060,321,065,0200,20,230,16014,2
Bremen0,710,740,550,81,661,680,050,380,1206,69
Hamburg2,221,131,383,30,960,310,9301,79012,03
Hessen20,965,5806,796,220,980,287,3100,0348,15
Mecklenburg-Vorpommern3,781,400,631,070,330,180,120,6108,12
Niedersachsen15,766,5712,65,647,4300,1200048,12
Nordrhein-Westfalen, Rheinland21,924,191,89,6918,141,031,040,6200,0278,43
Nordrhein-Westfalen, Westfalen-Lippe7,9212,323,955,4115,840,010,5101,53047,49
Rheinland-Pfalz11,198,4401,196,900,17000,0927,98
Saarland1,611,570,090,50,741,550,25000,056,36
Sachsen10,17,360,034,074,384,110,240,0200,0530,35
Sachsen-Anhalt8,051,231,740,681,5100,060,580013,86
Schleswig-Holstein5,174,0701,722,6500,172,620016,4
Thüringen4,473,3900,720,520,010,110,020,95010,19
Summe177,87114,9842,458,49104,2841,195,4612,385,160,32562,52

*Ausgewiesen sind nur die bei den Integrations-/Inklusionsämtern verbleibenden Leistungen an Integrationsfachdienste (IFD), Erstattungen sind bereits berücksichtigt

Quelle: BIH, eigene Erhebung