Leistungen an Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Auch deren Arbeitgeber können sich bei allen Fragen rund um die Eingliederung und Beschäftigung dieser Zielgruppe an die IFD wenden. Die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste, die bei Dritten, zumeist freien Trägern angesiedelt sind, liegt seit 2005 bei den Integrations-/Inklusionsämtern. Die erfolgreiche Arbeit der IFD belegen die folgenden Tabellen und Grafiken.

Unterstützte Personen

  • Mehr unterstützte Personen

    2.114

    Die Zahl der vom IFD unterstützten Menschen mit Schwerbehin­derung und Gleichgestellte stieg im Jahr 2022 um 2.114 Personen auf 56.054.

  • Beschäftigungs­verhältnisse

    60 %

    Knapp zwei Drittel der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.

  • Klienten aus WfbM

    975

    Die Zahl der Klienten der IFD aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist um 200 Personen gesunken.

  • Klienten aus Schulen

    13.261

    Auch die Zahl der Klienten aus Schulen ist gegenüber dem Vorjahr um 1.132 begleitete Schülerinnen und Schüler gesunken.

  • Arbeitslosigkeit

    8.246

    Die Zahl der arbeitslosen und arbeitsuchenden Klienten ist dagegen nahezu um das Doppelte gestiegen.

IFD-Struktur

Integrationsfachdienste (IFD)202020212022
Anzahl der IFD213213210
Anzahl Fachberaterstellen1.2731.2891.276
Anzahl Fachkräfte (Personen)1.7501.7301.726

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Behinderungsarten der unterstützten Personen

Die Zusammensetzung der Klienten der Integrationsfachdienste nach Arten der Beeinträchtigung entspricht weitgehend den gesetzlichen Zielgruppen (§ 192 SGB IX). Demnach sollen vor allem seelisch und geistig beeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigung zur Sicherung ihrer Teilhabe oder zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes – insbesondere beim Übergang aus Schulen und Werkstätten – durch die Integrationsfachdienste unterstützt werden. Das nachstehende Diagramm zeigt die tatsächliche Verteilung.

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Woher die Aufträge kommen

Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste blieben auch im Jahr 2022 weiterhin die Integrations-/Inklusionsämter.

Auftraggeber202020212022
Integrations-/Inklusionsämter57.11050.00051.435
Rehabilitationsträger3.5392.6092.953
Sonstige2.0002.0001.666

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Sicherung von Arbeitsplätzen

Die hohe und über viele Jahre gewachsene Arbeitsmarktpräsenz der Integrationsfachdienste trägt dazu bei, dass die IFD als kompetentes und neutrales Unterstützungsangebot auch von den Arbeitgebern allgemein akzeptiert und genutzt werden. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse liegt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau.

Arbeitsplatzsicherung202020212022
Anzahl der abgeschlossenen Sicherungsaufträge22.13617.64216.341
Erhaltene Arbeitsverhältnisse18.92414.24313.469
Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse in %858185

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Kosten und Finanzierung der Integrationsfachdienste

  • Gesamtkosten in Mio. Euro

    116

    Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste betrugen im Jahr 2022 rund 116 Mio. Euro.

  • Finanzierung in Mio. Euro

    103

    Mio. Euro trugen die Integrations- und Inklusionsämter zur Finanzierung des IFD bei.

  • Durchschnittliche Fallkosten (Euro)

    2.074

    Die Fallkosten pro Person sind gegenüber dem Vorjahr um 188 Euro auf 2.074 Euro ge­stiegen.