Umfassend und effektiv

Sicherung der Beschäftigung

Im Schwerbehindertenrecht gibt es drei Instrumente, die wesentlich zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beitragen: 

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 1 SGB IX verpflichtet, aktiv zu werden, wenn Probleme auftreten, die das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten mit Schwerbehinderung gefährden können. Neben der Prävention bei personenbedingten Gründen ist der Arbeitgeber auch bei verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden können, zum Handeln verpflichtet. Dasselbe gilt für die Durchführung von BEM bei krankheitsbedingten Schwierigkeiten von Beschäftigten (§ 167 Absatz 2 SGB IX).

Leistungen des Integrations-/Inklusionsamts

Die Betriebe werden von den Integrations-/Inklusionsämtern bei der Durchführung präventiver Maßnahmen unterstützt. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der bearbeiteten Präventionsfälle in den vergangenen drei Jahren.
 

Entwicklung der Präventionsfälle

Präventionsfälledavon202120222023
Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX 3.3463.2593.606
 Frauen1.3421.3341.480
 Betriebsbedingte Gründe235155125
 Frauen1027149
 Verhaltensbedingte Gründe247293334
 Frauen7699120
 Personenbedingte Gründe2.6182.6142.938
 Frauen1.0651.0711.219
 Gründe nicht ausgewiesen246197209
 Frauen999392
BEM* (§ 167 Abs. 2 SGB IX) 8839251.032
 Frauen359354435
Prävention ingesamt 4.2294.1844.638
 Frauen1.7011.6881.915

* Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Abgeschlossene Präventionsverfahren 2023 in Prozent

Die Zahl der abgeschlossenen Präventionsverfahren belegt, dass die Maßnahmen zur betrieb­lichen Prävention in der Praxis eingesetzt werden und wirken. Die folgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil der abgeschlossenen Präventionsverfahren nach verschiedenen Gründen.

 Beendigung nach umfangreicher BeratungWeiterbearbeitung als KündigungsfallWeiterbearbeitung als LeistungsfallWeiterleitung an Reha-Träger
Betriebsbedingte Präventionsverfahren4119391
Verhaltensbedingte Präventionsverfahren6622112
Personenbedingte Präventionsverfahren6511232
BEM 6711194

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Besonderer Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz fordert, dass ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einem Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu kündigen, zuvor die Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts einholen muss. Dieser besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung führt keinesfalls zur Unkündbarkeit, wie die folgende Tabelle eindrücklich bestätigt.

Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2023

 Ordentliche KündigungAußerordentliche KündigungÄnderungskündigungErweiterter Beendigungsschutzalle Verfahren
 Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %Anzahl in %
Erhalt des Arbeitsplatzes2.90620,4191424,356591,1311632,774.50123,72
Frauen1.12517,4328024,5230890,327431,91.78721,87
Verlust des Arbeitsplatzes10.90376,572.74472,94355,6516747,1813.84972,98
Frauen5.14079,6276266,73195,5710946,986.03073,8
Kein KüSchutz nach dem SGB IX*4313,031042,76203,237120,066263,3
Frauen 1912,961008,76144,114921,123544,33
insgesamt14.2401003.76210062010035410018.976100
Frauen6.4561001.1421003411002321008.171100

* keine Gleichstellung oder Anerkennung als Mensch mit Schwerbehinderung

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung

Bundesland2021Veränderung zum Vorjahr in %2022Veränderung zum Vorjahr in %2023
Baden-Württemberg2.505-20,841.98320,982.399
davon Frauen880-19,8970534,33947
Bayern3.121-9,452.82625,873.557
davon Frauen1.220-7,31.13124,931.413
Berlin757-11,167330,76880
davon Frauen351-19,6628242,91403
Brandenburg474-8,4443441,94616
davon Frauen204-8,8218646,24272
Bremen245-36,3315632,69207
davon Frauen79-32,915367,9289
Hamburg487-16,6340635,22549
davon Frauen232-25,8617252,91263
Hessen2.023-11,471.79115,582.070
davon Frauen812-18,2366426,05837
Mecklenburg-Vorpommern498-28,9235436,16482
davon Frauen225-241717,02183
Niedersachsen1.372-23,491.11123,591.454
davon Frauen553-24,8344329,91632
NRW/Rheinland2.860-11,472.53230,493.304
davon Frauen1.020-8,0493820,581.131
NRW/Westfalen-Lippe2.160-5,882.03316,432.367
davon Frauen716-0,9870933,99950
Rheinland-Pfalz889-28,863327,96810
davon Frauen291-1125919,69310
Saarland209-29,6714724,49183
davon Frauen85-29,41608,3365
Sachsen845-11,0175222,87924
davon Frauen395-16,7132911,85368
Sachsen-Anhalt25650,7838610,36426
davon Frauen14715,651705,29179
Schleswig-Holstein540-21,342515,06489
davon Frauen229-22,711777,91191
Thüringen505-0,450329,62652
davon Frauen2161,3921929,68284
Summe19.746-13,1717.14524,6421.369
davon Frauen7.655-12,896.66827,738.517

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Ordentliche Kündigungen 2023, Kündigungsgründe in Prozent

Gesamt: 15.752    davon Frauen: 6.257

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Ordentliche Kündigungen 2023, Ergebnisse in Prozent

Gesamt: 15.762    davon Frauen: 6.456

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2023, Kündigungsgründe

Gesamt: 4.892   davon Frauen: 1.195

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Außerordentliche Kündigungen 2023, Ergebnisse

Gesamt: 3.762  davon Frauen: 1.142

Quelle: BIH, eigene Erhebung