Die Integrations-/Inklusionsämter in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu gehören folgende Aspekte:
Finanziert wird das Leistungsangebot der Integrations-/Inklusionsämter aus der Ausgleichsabgabe.
Ein brandneues Angebot der BIH ging im Oktober 2023 live: In der BIH-Akademie erschienen die ersten beiden Selbstlernkurse zu den Themen „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ und „SGB IX im Personalmanagement“. Sie richten sich an Vertrauenspersonen und weitere betriebliche Akteure, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung befasst sind. Die Kurse können bequem am Arbeitsplatz absolviert werden. Es ist möglich, den Kurs zu unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen. Mit Bedienungshilfen, Filmen mit Untertiteln und weiteren Features sind die Kurse barrierefrei gestaltet. Dabei werden Hör- und Seheinschränkungen sowie motorische Einschränkungen berücksichtigt.
In Deutschland gibt es ein flächen- und bedarfsdeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. Eine Aufbereitung der Zahlen rund um Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter an Integrationsfachdienste finden Sie im Abschnitt „Leistungen an Integrationsfachdienste”.
Das Jahr 2023 ist das erste Kalenderjahr in dem in allen Bundesländern die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) flächendeckend eingerichtet und mit geeignetem Personal ausgestattet werden konnten, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Die Fachberaterinnen und Fachberater der insgesamt 129 EAA-Träger erzielten 31.464 Kontakte zu Betrieben. 60 Prozent der Kontakte wurden von den EAA initiiert. Vorrangig ging es dabei um Einstellungen inklusive Praktika und Erprobung. Mehr Informationen bietet die BIH-Themenseite „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“.