Leistungen an Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Auch deren Arbeitgeber können sich bei allen Fragen rund um die Eingliederung und Beschäftigung dieser Zielgruppe an die IFD wenden. Die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste, die bei Dritten, zumeist freien Trägern angesiedelt sind, liegt seit 2005 bei den Integrations-/Inklusionsämtern. Die erfolgreiche Arbeit der IFD belegen die folgenden Tabellen und Grafiken.

Unterstützte Personen

  • Mehr unterstützte Personen

    322

    Die Zahl der vom IFD unterstützten Menschen mit Schwerbehin­derung und Gleichgestellte stieg im Jahr 2023 um 322 Personen auf 56.376.

  • Beschäftigungs­verhältnisse

    61 %

    Knapp zwei Drittel der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.

  • Klienten aus WfbM

    1.151

    Die Zahl der Klienten der IFD aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist um 176 Personen gestiegen.

  • Klienten aus Schulen

    12.064

    Die Zahl der Klienten aus Schulen ist gegenüber dem Vorjahr um 1.197 begleitete Schülerinnen und Schüler erneut gesunken.

  • Arbeitslosigkeit

    8.829

    Klienten waren 2023 arbeitslos oder arbeitssuchend. Das waren 583 mehr als im Vorjahr.

IFD-Struktur

Integrationsfachdienste (IFD)202120222023
Anzahl der IFD213210198
Anzahl Fachberaterstellen1.2891.2761.301
Anzahl Fachkräfte (Personen)1.7301.7261.825

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Behinderungsarten der unterstützten Personen

Die Zusammensetzung der Klienten der Integrationsfachdienste nach Arten der Beeinträchtigung entspricht weitgehend den gesetzlichen Zielgruppen (§ 192 SGB IX). Demnach sollen vor allem seelisch und geistig beeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigung zur Sicherung ihrer Teilhabe oder zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes – insbesondere beim Übergang aus Schulen und Werkstätten – durch die Integrationsfachdienste unterstützt werden. Das nachstehende Diagramm zeigt die tatsächliche Verteilung.

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Woher die Aufträge kommen

Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste blieben auch im Jahr 2023 weiterhin die Integrations-/Inklusionsämter.

Auftraggeber202120222023
Integrations-/Inklusionsämter50.00051.43551.664
Rehabilitationsträger2.6092.9532.853
Sonstige2.0001.6661.859

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Sicherung von Arbeitsplätzen

Die hohe und über viele Jahre gewachsene Arbeitsmarktpräsenz der Integrationsfachdienste trägt dazu bei, dass die IFD als kompetentes und neutrales Unterstützungsangebot auch von den Arbeitgebern allgemein akzeptiert und genutzt werden. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse liegt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau.

Arbeitsplatzsicherung202120222023
Anzahl der abgeschlossenen Sicherungsaufträge17.64216.34116.891
Erhaltene Arbeitsverhältnisse14.24313.46913.886
Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse in %818586

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Kosten und Finanzierung der Integrationsfachdienste

  • Gesamtkosten in Mio. Euro

    130

    Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste sind gegenüber dem Vorjahr erneut um knapp 14 Mio. Euro auf 130 Mio. Euro gestiegen.

  • Finanzierung in Mio. Euro

    113

    Mio. Euro trugen die Integrations- und Inklusionsämter zur Finanzierung des IFD bei.

  • Durchschnittliche Fallkosten (Euro)

    2.302

    Die Fallkosten pro Person sind gegenüber dem Vorjahr um 228 Euro auf 2.302 Euro ge­stiegen.