Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigte mit Schwerbehinderung können auch direkt von den Integrations-/Inklusions­ämtern unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Schwer­behinderung die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen und ihre Wett­bewerbs­fähigkeit am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Integrationsämter fördern Menschen mit Schwerbehinderung durch die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst acht verschiedene Leistungsarten. Die höchsten Beträge entfallen auf den Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die meisten dieser direkten Leistungen steigen seit Jahren an, wie die folgende Tabelle zeigt.

Förderung nach Leistungsarten

 202120222023
Finanzielle Leistungen….Mio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfängerMio. EuroAnzahl der Leistungs- empfänger
zu Beschaffung technischer Arbeitshilfen4,831.9115,441.8216,261.958
davon Frauen 980 995 990
zum Erreichen des Arbeitsplatzes4,396373,685994,89594
davon Frauen 291 231 254
zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit0,34670,29570,365
davon Frauen 16 17 23
zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung0,31030,5820,576
davon Frauen 37 24 25
zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten4,351.2414,851.5645,461.673
davon Frauen 635 823 834
in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen2,659162,931.0174,11.144
davon Frauen 434 482 526
zum Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz40,223.52346,163.73454,443.924
davon Frauen 1.675 1.743 1.860
zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38a SGB IX1,424181,583532,24390
davon Frauen 137 115 136
Gesamt58,498.81665,429.22778,29.824
davon Frauen 4.205 4.430 4.648

Quelle: BIH, eigene Erhebung