Eine zentrale Aufgabe der Integrations-/Inklusionsämter ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dazu dient die Förderung der Arbeitgeber. Einen Überblick über die Ausgaben an Arbeitgeber bietet die folgende Tabelle.
| 2021 | 2022 | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. Euro | Fallzahlen | Mio. Euro | Fallzahlen | Mio. Euro | Fallzahlen | |
| Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen | 8,45 | 1.221 | 9,18 | 1.160 | 9,96 | 1.100 |
| davon Frauen | 313 | 327 | 314 | |||
| Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeit- und Ausbildungsplätzen | 19,96 | 6.661 | 21,4 | 6.327 | 27,02 | 7.277 |
| davon Frauen | 3.184 | 2.899 | 3.218 | |||
| Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen | 148,47 | 39.224 | 159,05 | 26.472 | 159,91 | 30.373 |
| davon Frauen | 16.026 | 9.398 | 13.131 | |||
| Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung | 0,92 | 454 | 0,99 | 436 | 0,6 | 238 |
| davon Frauen | 155 | 156 | 84 | |||
| Betriebliches Eingliederungsmanagement | 0,06 | X | 0,03 | X | 0,07 | X |
| davon Frauen | X | X | X | |||
| Insgesamt | 177,87 | 47.560 | 190,66 | 34.395 | 197,56 | 38.988 |
| davon Frauen | 19.678 | 12.780 | 16.747 | |||
Quelle: BIH, eigene Erhebung
Über die direkten Leistungen der Integrations-/Inklusionsämter an Arbeitgeber hinaus, gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die sich auf den Arbeitsmarkt und die Betriebe auswirken. Die Tabelle „Gesamtausgaben“ bündelt diese Leistungen.
Zudem finanzieren die Integrations- und Inklusionsämter die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.
Mit den Leistungen an Arbeitgeber, die den größten Anteil der Gesamtausgaben ausmachen, werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen in Form von laufenden Lohnkostenzuschüssen haben sich in der Praxis zu dem am meisten genutzten Förderinstrument entwickelt. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Anteile der verschiedenen Leistungen.
Quelle: BIH, eigene Erhebung
In absoluten Zahlen sieht die Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für die vergangenen drei Jahre wie folgt aus.
| Leistungen in Mio. Euro | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen | 148,47 | 159,05 | 159,91 |
Quelle: BIH, eigene Erhebung
Seit 2004 werden Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung von den Integrations-/Inklusionsämtern mit Prämien und Zuschüssen besonders gefördert. Dieses Förderinstrument wird trotz leichter Steigerung weiterhin nur zögerlich in Anspruch genommen – siehe Tabelle oben.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. BEM-Prämien der Integrations-/Inklusionsämter sollen Arbeitgeber dazu motivieren, geregelte Prozesse für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen (siehe auch Förderung und Sicherung der Beschäftigung).