Arbeitsplätze schaffen und sichern

Eine zentrale Aufgabe der Integrations-/Inklusionsämter ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dazu dient die Förderung der Arbeitgeber. Einen Überblick über die Ausgaben an Arbeitgeber bietet die folgende Tabelle.

Leistungen an Arbeitgeber ohne Inklusionsbetriebe

 202120222023
 Mio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlenMio. EuroFallzahlen
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen8,451.2219,181.1609,961.100
davon Frauen 313 327 314
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeit- und Ausbildungsplätzen19,966.66121,46.32727,027.277
davon Frauen 3.184 2.899 3.218
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen148,4739.224159,0526.472159,9130.373
davon Frauen 16.026 9.398 13.131
Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung0,924540,994360,6238
davon Frauen 155 156 84
Betriebliches Eingliederungsmanagement0,06X0,03X0,07X
davon Frauen X X X
Insgesamt177,8747.560190,6634.395197,5638.988
davon Frauen 19.678 12.780 16.747

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Über die direkten Leistungen der Integrations-/Inklusionsämter an Arbeitgeber hinaus, gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die sich auf den Arbeitsmarkt und die Betriebe auswirken. Die Tabelle „Gesamtausgaben“ bündelt diese Leistungen.

Zudem finanzieren die Integrations- und Inklusionsämter die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Lohnkostenzuschüsse: Meist genutztes Förderinstrument

Mit den Leistungen an Arbeitgeber, die den größten Anteil der Gesamtausgaben ausmachen, werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen in Form von laufenden Lohnkostenzuschüssen haben sich in der Praxis zu dem am meisten genutzten Förderinstrument entwickelt. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Anteile der verschiedenen Leistungen.

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen überwiegen

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

In absoluten Zahlen sieht die Entwicklung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für die vergangenen drei Jahre wie folgt aus.

Leistungen in Mio. Euro202120222023
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen148,47159,05159,91

Quelle: BIH, eigene Erhebung

Berufsausbildung fördern

Seit 2004 werden Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung von den Integrations-/Inklusions­ämtern mit Prämien und Zuschüssen besonders gefördert. Dieses Förderinstrument wird trotz leichter Steigerung weiterhin nur zögerlich in Anspruch genommen – siehe Tabelle oben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeits­unfähig sind, ein Betrieb­liches Eingliederungs­management (BEM) durchzuführen. BEM-Prämien der Integrations-/Inklusions­ämter sollen Arbeitgeber dazu motivieren, geregelte Prozesse für ein Betrieb­liches Eingliederungs­manage­ment ein­zu­führen (siehe auch Förderung und Sicherung der Beschäftigung).